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Hygieneüberwachung

Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Sport- und Freizeitanlagen, Krankenhäuser, Altenheime, ambulante Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen nach dem Infektionsschutzgesetz der hygienischen Überwachung durch den Fachdienst Gesundheit.

Wir beraten und überwachen die entsprechenden Einrichtungen und gehen Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen nach.

Für eine persönliche Beratung und Auskünfte ist die vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins notwendig.