Sprungmarken

Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • das bisherige/die bisherigen gestempelten Kennzeichenschilder (wird ein oder werden beide Kennzeichenschild(er) bereits entstempelt vorgelegt, wird das Kennzeichen 10 Jahre gesperrt; einzige Ausnahme: die Entstempelung erfolgte nachweislich durch die Polizei oder den Vollzugsdienst)
  • bei Wechselkennzeichen der fahrzeugbezogene Teil mit der Stempelplakette; wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig außer Betrieb gesetzt werden sollen oder das einzige noch verbliebene Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, dann auch die gemeinsamen Kennzeichenteile 
  • formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis (bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland)

Gebühren

  • 16,80 Euro 

Rechtsgrundlagen

§ 16 Absatz 1 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 GebOSt