Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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das bisherige/die bisherigen gestempelten Kennzeichenschilder (wird ein oder werden beide Kennzeichenschild(er) bereits entstempelt vorgelegt, wird das Kennzeichen 10 Jahre gesperrt; einzige Ausnahme: die Entstempelung erfolgte nachweislich durch die Polizei oder den Vollzugsdienst)
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bei Wechselkennzeichen der fahrzeugbezogene Teil mit der Stempelplakette; wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig außer Betrieb gesetzt werden sollen oder das einzige noch verbliebene Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, dann auch die gemeinsamen Kennzeichenteile
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formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis (bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland)
Gebühren
- 16,80 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 16 Absatz 1 FZV
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 GebOSt