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Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Anhängers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Zugfahrzeuges, wenn dieses nachträglich mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet worden ist
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
  • Sind Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), sind diese vorzulegen, da dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt wird

Gebühren

Die Gebühr liegt zwischen 11,70 und 15,60 Euro (bei einer eventuellen Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank erhöht sich die Gebühr um 10,20 Euro).

Verfahrensablauf

Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.