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Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn Sie das zugeteilte Kennzeichen nicht übernehmen wollen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Original-Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • gültiger Prüfbericht über die bestandene Sicherheitsprüfung (SP), wenn die SP für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben ist (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Erledigung durch Dritte: formlose, schriftliche Vollmacht des Antragstellers und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Zusätzlich bei Firmen:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht

bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
  • deren Personalausweise

Gebühren

ab 30,20 Euro

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Voraussetzungen

  • Zulassung des Fahrzeuges auf den Hauptwohnsitz einer Privatperson