Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
Bei Umschreibung eines Fahrzeuges auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk, muss im neuen Zulassungsbezirk ein Antrag gestellt werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug, welches bisher in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt zugelassen ist oder war, erworben haben, müssen Sie es auf Ihren Namen zulassen. Sie können bei einem noch zugelassenen Fahrzeug das zugeteilte Kennzeichen übernehmen oder müssen für das Fahrzeug die Zuteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens beantragen.
Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) wird kein Fahrzeug zugelassen; vorzulegen ist der Original-Prüfbericht (Abnahme gemäß § 29 StVZO).
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
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