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Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land

Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug kann nur erfolgen, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihnen eine eventuell bereits ausgestellte ausländische Zulassungsbescheinigung (beispielsweise in den USA heißen die Dokumente überwiegend "Certificate of Title") ausgehändigt wird. Falls für das Fahrzeug eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde, kann Ihnen der Hersteller eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder eine Datenbestätigung ausstellen. Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Ab September 2017 wird die bisherige Testprozedur zur Abgasmessung NEFZ (Neuer europäischer Fahrzyklus) für neu erteilte Typgenehmigungen (Neufahrzeuge Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1) auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) umgestellt. Diese neuen fahrzeugspezifischen Werte stehen nur im COC-Dokument und müssen bei jeder Zulassung eines neuen Fahrzeugs erfasst werden. Daher ist bei Neuzulassungen der Fahrzeugklassen M1 und N1 die Vorlage des COC-Dokuments erforderlich, wenn eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erteilt wurde.

Wenn für das Fahrzeug keine ausländische Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde und keine Einzelgenehmigung oder ein Gutachten gem. § 21 StVZO erforderlich ist, muss das Fahrzeug zur Identitätsprüfung vorgeführt werden. Alternativ reicht die Vorlage einer Identitätsbescheinigung des Fachhändlers aus, der das Fahrzeug verkauft hat.

Tipp
Erkundigen Sie sich bitte vor dem Kauf bei dem Hersteller oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, ob Ihr Fahrzeug die für die Zulassung erforderliche Emissionsklasse erfüllt.

Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch den Halter oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr