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Gefährliche Hunde

Unterlagen

  • Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
  • Wesenstest
  • Sachkundenachweis

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

  • Antragsfrist: 3 Monate zur Vorlage der notwendigen Unterlagen

Hinweise

In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.

Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.

Voraussetzungen

  • Wesenstest

Verfahrensablauf

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.