Fischereischein
Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Gebühren
- Abgabe: 45,00 EUR.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis