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Umtausch (Umstellung) in einen EU-Kartenführerschein Termin

Unterlagen

•    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
•    aktuelles biometrisches Passfoto
•    alter Führerschein im Original
•    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
•    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde

gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

Führerschein

Eine Karteikartenabschrift (ein Auszug aus dem Führerscheinregister) kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail bei der Ausstellungsbehörde (die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, steht im Führerschein) beantragt werden und wird der aktuellen Wohnsitzbehörde direkt (per E-Mail, Fax auf dem Postweg) und für den Antragsteller kostenlos zugesandt. Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn die Führerscheindaten bei der Stadt Delmenhorst im System erfasst sind.

Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt wurde.

Gebühren

25,30 Euro

Für eine Expressbestellung (Herstellung des Kartenführerscheines innerhalb von drei Tagen) erhöht sich die Gebühr um 21,10 Euro.

Es ist sinnvoll den neuen Kartenführerschein nach Hause schicken zu lassen (Kosten 5,20 €; Dauer ca. 20 - 30 Tage). Eine erneute Vorsprache bei der Stadt ist nicht erforderlich und Sie sind schneller im Besitz des neuen Kartenführerscheines.

Zahlungsart

Bar oder EC-Karte

Bearbeitungsdauer

Etwa vier Wochen (vorausgesetzt, alle Antragsunterlagen liegen vor)