Umtausch (Umstellung) in einen EU-Kartenführerschein Termin
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Ein Kartenführerschein muss in folgenden Fällen beantragt/ausgestellt werden:
- Änderungen der Angaben im Führerschein (zum Beispiel Namen oder Auflagen)
- Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Beantragung der Fahrerkarte
- Beantragung eines Internationalen Führerscheines
Zwangsumtausch/Pflichtumtausch:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.
Informationen zum Zwangsumtausch
Terminvereinbarungen:
Termine können unter der E-Mail Adresse fahrerlaubnisdelmenhorstde vereinbart werden – bitte Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer angeben. Der Grund "Führerscheinumtausch" für die Terminvereinbarung sollte ebenfalls angegeben werden. Bitte mehrere Tage und Uhrzeiten angeben, wann Sie vorsprechen könnten.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
---|
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Führerschein
Eine Karteikartenabschrift (ein Auszug aus dem Führerscheinregister) kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail bei der Ausstellungsbehörde (die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, steht im Führerschein) beantragt werden und wird der aktuellen Wohnsitzbehörde direkt (per E-Mail, Fax auf dem Postweg) und für den Antragsteller kostenlos zugesandt. Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn die Führerscheindaten bei der Stadt Delmenhorst im System erfasst sind.
Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt wurde.
Gebühren
25,30 Euro
Für eine Expressbestellung (Herstellung des Kartenführerscheines innerhalb von drei Tagen) erhöht sich die Gebühr um 21,10 Euro.
Es ist sinnvoll den neuen Kartenführerschein nach Hause schicken zu lassen (Kosten 5,20 €; Dauer ca. 20 - 30 Tage). Eine erneute Vorsprache bei der Stadt ist nicht erforderlich und Sie sind schneller im Besitz des neuen Kartenführerscheines.
Zahlungsart
Bar oder EC-Karte
Bearbeitungsdauer
Etwa vier Wochen (vorausgesetzt, alle Antragsunterlagen liegen vor)
Downloads und Links
Ansprechpartner
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
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(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
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(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
|
(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |