Eheschließung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Sie wollen in Deutsch-Land heiraten?
Dann müssen Sie das vorher anmelden:
beim Standes-Amt.
Das können Sie in jedem Standes-Amt in Deutsch-Land machen.
Dann müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie dürfen nicht verwandt sein.
Und Sie dürfen nicht schon verheiratet sein.
Sie können einen gemeinsamen Nach-Namen wählen.
Oder Sie behalten Ihren eigenen Nach-Namen.
Sie können den Nach-Namen auch später ändern.
Sie können Trau-Zeugen haben.
Trau-Zeugen sind Menschen.
Die Trau-Zeugen sind bei der Hochzeit dabei.
Aber Sie müssen keine Trau-Zeugen haben.
Sie waren schon einmal verheiratet?
Und Sie haben sich im Ausland scheiden lassen?
Dann muss die Scheidung in Deutschland anerkannt werden.
Das heißt:
Die Scheidung muss auch in Deutschland gültig sein.
Sie haben sich in einem EU-Land scheiden lassen?
Dann ist die Scheidung automatisch auch in Deutschland gültig.
Welche romantischen Trauorte es in Delmenhorst gibt, erfahren Sie hier.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei der Reservierung per E-Mail erhalten Sie kurzfristig eine Bestätigung.
Ab dem 1. Mai 2020 können heiratswillige Paare ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung in Delmenhorst bereits ein Jahr im Voraus reservieren. Die eigentliche Anmeldung zur Eheschließung ist jedoch weiterhin erst frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich.
Online-Dienste
-
Zur Anmeldung der Eheschließung
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Zur Voranmeldung der Eheschließung
Voranmeldung der Eheschließung
Weitere Informationen
Kontakt
| Telefon | (04221) 99-2371 |
|---|---|
| (04221) 99-2378 | |
| Telefax | (04221) 99-1213 |
| Raum | 2 und 4 |
Adresse
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Unterlagen
Sie wollen einen Antrag für eine Hochzeit machen?
Dann brauchen Sie diese Papiere (Dokumente):
- einen gültigen Ausweis
- eine Aufenthalts-Bescheinigung
-
eine Geburts-Urkunde
oder einen beglaubigten Auszug aus dem Geburten-Register.
Sie waren schon einmal verheiratet?
Oder Sie hatten eine Lebens-Partnerschaft?
Dann brauchen Sie auch:
- ein Scheidungs-Urteil
-
eine Ehe-Urkunde
oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Vielleicht sind die Dokumente aus einem anderen Land.
Dann brauchen Sie auch Über-Setzungen von den Dokumenten.
Vielleicht müssen die Dokumente auch beglaubigt sein:
Das sind Stempel vom Amt.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Gebühren
- Einzelfallabhängig, kann variieren
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die Zuständige Stelle.
- Gebühr: 40,00 EUR. Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
- Gebühr: 100,00 EUR. Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das kommt darauf an:
Wie viel muss man in Ihrem Fall prüfen?
Rechtsgrundlagen
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Paragraph 10 Personenstandsgesetz. Die kurze Form ist:PStG.
- Paragraph 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz
- Paragraph 12 Personenstandsgesetz
- Paragraph 13 Personenstandsgesetz
- Paragraph 28 Personen-Stands-Verordnung
- Paragraph 1309 Bürgerliches Gesetz-Buch. Die kurze Form ist BGB.
- Paragraph 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetz-Buch
- Paragraph 1314 Bürgerliches Gesetz-Buch
- Paragraph 1353 Bürgerliches Gesetz-Buch Die kurze Form ist: BGB.
- Paragraph 104 Bürgerliches Gesetz-Buch Die kurze Form ist: BGB.
- Paragraph 13 Einführungs-Gesetz zum Bürgerlichen Gesetz-Buch. Die kurze Form ist: EGBGB.
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Paragraphen 1303 und die nächsten Gesetze im Bürgerlichen Gesetz-Buch. Die kurze Form ist: BGB.
Hinweise
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Verfahrensablauf
Beide Partner müssen zum Standes-Amt kommen.
Vielleicht kann ein Partner nicht kommen.
Dann muss der andere Partner eine Voll-Macht mitbringen.
Die Voll-Macht muss schriftlich sein.
Sie wollen an einem anderen Ort heiraten?
Dann müssen Sie das dem Standes-Amt sagen.
Das Standes-Amt ist die richtige Stelle dafür.
Das Standes-Amt prüft:
Gibt es Probleme für die Ehe?
Das Fach-Wort ist: Ehe-Hindernisse.
Dann sagt das Standes-Amt Ihnen das.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.
Downloads und Links
Ansprechpartner
| Name | Telefon | E‑Mail |
|---|---|---|
| Frau Beneke | (04221) 99-2371 | standesamtdelmenhorstde |
| Frau Celik | (04221) 99-2378 | standesamtdelmenhorstde |

