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Abgasuntersuchung: Abnahme

Um zu gewährleisten, dass die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug (alle Fahrzeuge mit Fremd- und Selbstzündungsmotor außer Motorrädern) regelmäßig einer Abgasuntersuchung (AU) zu unterziehen. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug unternommen.

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung mehr. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist eigenständiger Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).

Damit entfallen seitdem auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Noch vorhandene AU-Plaketten werden durch die Prüfstellen bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt. Sollten nach dem Entfernen Kratzspuren oder Klebereste auf dem Kennzeichen verbleiben, können diese mit einer Reparaturplakette (Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte) vom Prüfer überklebt werden.

Der Abgasuntersuchungsnachweis auf dem Protokoll ist eine achteckige Plakette mit dem Durchführungsjahr der AU. Außerdem wird diese Plakette mit einer Zangenprägung der Kontrollnummer der AU-Werkstatt versehen.

Bei Motorrädern ist bereits seit April 2006 die Abgasuntersuchung (hier: AUK) Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert.

Adresse

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Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

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