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Hundeangelegenheiten (NHundG)

Überwachung der Auflagen des Niedersächsischen Hundegesetzes.

Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) hat der Halter eines Hundes

  • seine theoretische und praktische Sachkunde zum Führen eines Hundes nachzuweisen (§ 3 Abs. 1 NHundG),
  • seinen Hund mit einem Transponder kennzeichnen zu lassen (§ 4 NHundG),
  • eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen (§ 5 NHundG),
  • die Daten ihres/seines Hundes dem Niedersächsischen Hunderegister mitzuteilen (§ 6 NHundG),
  • der Gemeinde auf Verlangen die den Hund betreffenden Feststellungen zu ermöglichen, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen (§ 15 NHundG).

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  (04221) 99-2251
Telefax (04221) 99-1132
Raum 14 (EG)

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung