Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung: Bescheinigung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Adresse
Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Hans-Böckler-Platz 16
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Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung