Sprungmarken

Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlage

Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.