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Volksabstimmung

In Niedersachsen können Bürger nicht nur durch die Wahl ihrer Repräsentanten in den Bundestag, Landtag und die kommunalen Vertretungen die demokratische Lebensgrundlage mitgestalten. Sie haben gemäß der Artikel 47 bis 50 der Niedersächsischen Verfassung die Möglichkeit, unmittelbare Demokratie auszuüben.

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