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Beiträge

Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Kanalbaubeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen sowie die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen

Das Sachgebiet Beiträge ermittelt entsprechend der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben die Beiträge für Erschließungsanlagen, von Schmutz- und Niederschlagswasserkanälen sowie die Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen.

Darüber hinaus können Sie hier Anliegerbescheinigungen für Maßnahmen nach § 127 BauGB, §§ 6 und 6a NKAG sowie nach § 135a-c BauGB (naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge) beantragen.

Erschließungsbeiträge
Die Stadt Delmenhorst ist gemäß § 127 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet. Der Rat der Stadt Delmenhorst hat diese Bestimmung umgesetzt und die Erschließungsbeitragssatzung vom 8. Dezember 1990 (zuletzt geändert durch Änderungssatzung am 3. November 1993) erlassen.

Erschließung in diesem Sinne bedeutet die erstmalige Herstellung der vor dem Grundstück verlaufenden Straße (= Erschließungsanlage).

Hierfür sind Erschließungsanlagen in Höhe von 90% der Straßenbaukosten vom Grundstückseigentümer zu entrichten.

Straßenausbaubeiträge
Seit dem 1. Januar 2020 werden von der Stadt Delmenhorst keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.

Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen
Die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes beinhaltet Regeln für den Umgang mit der nicht besonders geschützten Natur und Landschaft (also alle Flächen, die beispielsweise nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegen).

Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes liegt ein Eingriff vor, wenn aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verändert wird und diese Veränderungen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Daher werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Diese können unter anderem die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen, die Renaturierung von Still- und Fließgewässern, die Schaffung von Streuobstwiesen sowie die Herstellung von Stillgewässern sein.

Für die Durchführung solcher Maßnahmen werden Kostenerstattungsbeträge erhoben.

Abwasserbeseitigungsbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Die Stadt Delmenhorst betreibt zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers eine Anlage zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasserkanäle).

Zur Deckung des Aufwandes (Kosten des Kanalbaus) erhebt die Stadt Beiträge nach Maßgabe des § 6a des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.

Anliegerbescheinigungen
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt über eine frühere oder künftige noch entstehende Beitragspflichten für sämtliche Erschließungsleistungen (§ 127 BauGB, §§ 6 und 6a NKAG) und naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135a-c BauGB).

Für das Ausstellen einer Bescheinigung muss eine Gebühr erhoben werden. Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Adresse

Lange Straße 7-9
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache können die Mitarbeiter, die zum Teil auch im Außendienst tätig sind, im Büro aufgesucht werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  (04221) 99-2222
Telefax (04221) 99-142202