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Betreuungsbehörde

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, benötigen eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt.

Das Betreuungsgericht kann in diesen Fällen eine geeignete Person als Betreuer einsetzen. Dazu wird zunächst geprüft, ob Angehörige oder ehrenamtlich engagierte Bürger eingesetzt werden können. Ist dies nicht möglich, werden freiberufliche Betreuer oder Mitarbeitende eines Betreuungsvereins bestellt.

Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht für die individuell erforderlichen Aufgabenkreise eingerichtet. Zum Beispiel für die
- Gesundheitssorge
- Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Postangelegenheiten.

Ziel des Betreuungsrechts ist es, die hilfebedürftigen Menschen darin zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben, orientiert an den eigenen Wünschen und 
Vorstellungen, zu ermöglichen.

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden gehören unter anderem:

  • Unterstützung des Betreuungsgerichts, insbesondere bei der Sachverhaltsermittlung sowie bei der Auswahl geeigneter Betreuer
  • Gewinnung geeigneter Betreuer
  • Zulassung und Registrierung beruflicher Betreuer
  • Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Delmenhorst
  • Beratung und Unterstützung aller Beteiligten Förderung gemeinnütziger Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger
  • Aufklärung und Beratung zu allen betreuungsrechtlichen Themen (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, betreuungsvermeidenden Hilfen)
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Betreuer und Bevollmächtigte

Adresse

Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

Kontakt

Kontaktdaten