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Gesamtpersonalrat

Grundlage für die Arbeit der Personalräte ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. Danach haben die Personalräte insbesondere dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der Stadt Delmenhorst nach Recht und Gesetz behandelt und Tarifverträge und Vereinbarungen eingehalten werden.

Der Gesamtpersonalrat ist die Stufenvertretung für die Personalräte der inneren Verwaltung der Stadt Delmenhorst sowie für den Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr Delmenhorst. Das Gremium ist mit 13 Mitgliedern besetzt.

Aufgabe des Gesamtpersonalrates ist es, die übergreifenden Angelegenheiten, die für alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten sollen, zu regeln.

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Gliederung

  • Gesamtpersonalrat(86)