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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Mit einem Bürgerbegehren - ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - können Bürgerinnen und Bürgern einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen.

Bürgerbegehren

Bürgerinnen und Bürger können beantragen, selbst über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Das Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betreffen. Nähere Einzelheiten sind zu finden in §§ 32 und 33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Um erfolgreich zu sein, muss ein Bürgerbegehren von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Maßgeblich ist die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl.

Das Bürgerbegehren muss eine Begründung enthalten, soll drei Vertreter benennen und muss einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der voraussichtlichen Kosten oder Einnahmeausfälle enthalten.

Ein erfolgreiches Bürgerbegehren mündet in einem Bürgerentscheid.

Bürgerentscheide

Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein als zulässig anerkanntes Bürgerbegehren. Der Entscheid muss so formuliert sein, dass mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden kann.

Dem Bürgerbegehren ist entsprochen, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf "Ja" lautet, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt das Bürgerbegehren als abgelehnt.

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

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