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Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, sein zuständiges Wahllokal persönlich aufzusuchen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich erfolgen  aber nicht telefonisch. Sie können auch per E-Mail Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail Adresse briefwahldelmenhorstde.

Für die Wahlen wird in der Regel im Multifunktionsraum des City-Centers an der Langen Straße 1a (Eingang über die Marktstraße) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Ein Besuch im Briefwahlbüro ist nach Terminvereinbarung möglich. Zur Antragstellung sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Grundsätzlich haben Sie im Briefwahlbüro die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben. Wenn Sie für eine andere Person die Unterlagen erhalten wollen, ist eine schriftliche Vollmacht unbedingt erforderlich. Das gilt auch für nahestehende Angehörige. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel persönlich zu kennzeichnen, dürfen durch eine Hilfsperson unterstützt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Bürgerservice Wahlen und Volksabstimmungen gern zur Verfügung.

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