Hinweise zu Auskünften aus dem Stadtarchiv
Personenstandsregister können im Stadtarchiv eingesehen werden, auch schriftliche und telefonische Anfragen werden beantwortet. Einsichtnahme und Recherchen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Es gelten die in der Satzung der Stadt Delmenhorst über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis ausgewiesenen Beträge.
Zur Satzung
Jeder Eintrag in Personenstandsbüchern erhält eine Registernummer für das betreffende Jahr und die Bezeichnung des Standesamtes, in welchem die Geburt, Trauung oder der Sterbefall eingetragen wurde. Seit Anfang 2009 bestehen Fristen, nach denen die Personenstandsregister geschlossen und an das zuständige Archiv übergeben werden.
Geburtenregister: | 110 Jahre |
Heiratsregister: | 80 Jahre |
Sterberegister: | 30 Jahre |
Das Stadtarchiv Delmenhorst verwahrt Personenstandsunterlagen für Delmenhorst und das 1974 eingemeindete Hasbergen. Übernommen wurden somit bislang folgende Jahrgänge:
Geburtenbücher: | 1876 bis 1899 |
Heiratsbücher: | 1876 bis 1929 |
Sterbebücher: | 1876 bis 1979 |
Recherchen werden durch folgende Angaben erleichtert:
- Name der gesuchten Person
- Art des Eintrags (Geburt, Hochzeit, Sterbefall) und Jahr des Ereignisses
- Registernummer (laufende Nummer/Jahr des Eintrages)
- Zuständiges Standesamt (Delmenhorst oder Hasbergen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 bis 16 Uhr