Sprungmarken

Ehrenamtspass

Um das ehrenamtliche Engagement stärker zu würdigen, hat die Stadt Delmenhorst im Jahr 2004 den sogenannten Ehrenamtspass eingeführt.

Wer den Ehrenamtspass erhalten will, muss ehrenamtlich, freiwillig sowie zum Wohle der Allgemeinheit und zum Nutzen anderer tätig sein. Eine eventuelle Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt darf nicht über 50 Euro pro Monat hinausgehen beziehungsweise jährlich nicht 600 Euro übersteigen.

Den Ehrenamtlichen wird beim Besuch städtischer Einrichtungen unter Vorlage des Passes Vergünstigungen eingeräumt. Zu den Einrichtungen zählen:

Der Ehrenamtspass der Stadt Delmenhorst ist zwei Jahre gültig und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass. Nach Aufgabe der ehrenamtlichen Tätigkeit ist der Ehrenamtspass an die Stadt Delmenhorst zurückzugeben.

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehrenamtspasses ist an folgende Adresse zu richten:

  • Stadt Delmenhorst
    - Fachdienst Schule und Sport -
    Brauenkamper Straße 97
    27753 Delmenhorst
    Telefon: (04221) 99-2443
    E-Mail: sportdelmenhorstde
Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.