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Tipps der Feuerwehr

In Ihrem Zuhause hat es gebrannt. Was nun?

Nach einem Brand im eigenen Zuhause stehen die Betroffenen meistens vor zahlreichen Problemen. Die nachfolgenden Informationen sollen Hinweise und Antworten auf offene Fragen geben.

  • Die vom Brand betroffenen Räume dürfen erst nach Freigabe durch die Feuerwehr und/oder Polizei betreten werden.
  • Betreten Sie die Räume erst, wenn diese erkaltet und ausreichend durchlüftet sind.
  • Sollten wieder Rauchfahnen aufsteigen, Flammen oder Glut sichtbar sein, wählen Sie sofort den Notruf 112.
  • Halten Sie sich nur so lange wie unbedingt nötig in den betroffenen Räumen auf. Vermeiden Sie eine Verunreinigung mit Brandrückständen oder Ruß in saubere und nicht betroffene Bereiche.
  • Wenn Sie oder Familienmitglieder nach einem Brand über Unwohlsein klagen, suchen Sie umgehend einen Arzt auf. 
  • Sichern Sie die Wohnung oder das Haus beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt.
  • Wenn Sie nicht selbst Eigentümer sind, benachrichtigen Sie Ihren Vermieter oder den Eigentümer. 
  • Benachrichtigen Sie auch umgehend Ihre Versicherung.
  • Für Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden am Gebäude oder an damit verbundenen Teilen werden von der Gebäude-Feuerversicherung des Eigentümers reguliert. Damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht, sprechen Sie alle Beseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen mit der jeweiligen Versicherung ab.

Bei einem Brand entstehen Schadstoffe, die meistens gasförmig und erfahrungsgemäß nach ausreichendem Lüften nicht mehr vorhanden sind. Weitere Schadstoffe sind aber an feste Partikel wie Ruß gebunden und lagern sich mit den Rußpartikeln zum Beispiel auf Einrichtungsgegenständen, Spielzeug, Nahrungsmitteln, Zimmerdecken und Wänden ab. Diese Schadstoffe können gefährlich für den Körper werden, sollten diese eingeatmet oder verschluckt werden. Ruß und Schadstoffe sind in der Raumluft im abgekühlten Zustand nicht frei schwebend. Deshalb sind brandbedingte Schadstoffe meistens nur dort nachweisbar, wo auch Rußablagerungen sichtbar sind. Schadstoffe lagern sich auch im Mauerwerk ab. Sollten Sie selber Reinigungsmaßnahmen durchführen, müssen Sie sich entsprechend schützen, mindestens mit Gummihandschuhen und Mundschutz. War die Wohnung nur leicht verraucht, nicht direkt vom Feuer betroffen und es sind keine Rußpartikel wahrzunehmen, können Sie sich nach ausreichender Durchlüftung wieder darin aufhalten.

Nahrungsmittel, die nicht in festverschlossenen Behältnissen wie Konserven aufbewahrt wurden und mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sein könnten, sollten nicht mehr verwendet werden.

Benötigen Sie Kleidung oder Gegenstände aus Ihrer Wohnung, sollten diese Dinge auf keinen Fall mit Ruß verunreinigt sein. Unbedingt benötigte Gegenstände müssen vor dem Gebrauch gründlich gereinigt werden, mindestens von sichtbaren Rußpartikeln. Vermeiden Sie dabei die Verschleppung von Ruß. Nehmen Sie nur wichtige Wertsachen und Dokumente mit. Alles andere sollte zunächst in der Wohnung bleiben.

Wenn die Wohnung oder das Haus stark durch Feuer und Rauch betroffen ist oder Sie sich nach dem Brand nicht sicher fühlen, sollten Sie sich für die kommende Nacht eine andere Unterkunft bei Freunden oder Verwandten suchen. Sollten Sie bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme haben, können Sie sich an die Polizei oder die örtliche Feuerwehr wenden. 

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