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Elternbeiträge & Zuschüsse

Seit dem 1. August 2018 sind in Niedersachsen Kindergartenplätze für Kinder ab dem 3. Lebensjahr beitragsfrei. Analog zu dieser Regelung sind gemäß Satzung der Stadt Delmenhorst Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schulbeginn ebenfalls beitragsfrei, wenn ihnen kein Platz in einer Kindertagesstätte angeboten werden kann.

Für Kinder unter drei Jahren werden weiter Beiträge erhoben.
Die Betreuungskosten richten sich in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege nach dem Umfang der Betreuung und dem Einkommen der Eltern. Familien mit hohem Einkommen entrichten höhere Beiträge.

Über die anfallenden Kosten für Ihren speziellen Betreuungsplatz informieren Sie die Kindertagesstätten oder das Familien- und Kinderservicebüro. Hier erhalten Sie zudem eine Beratung zu möglichen Zuschüssen.

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird seit dem 1. August 2019 auf Antrag der Elternbeitrag für die Betreuung in der Krippe, der Kindertagespflege oder des Spielkreises Hasbergen erlassen.

Familien, deren Kind(er) die Krippe besuchen, stellen den Antrag im Fachdienst Kindertagesbetreuung, Frau Kirchhof, Oldenburger Straße 9, Raum 11. Familien, deren Kind(er) im Spielkreis Hasbergen oder von Delmenhorster Kindertagespflegepersonen betreut werden, stellen den Antrag im Familien- und Kinderservicebüro. 

Darüber hinaus können diese Familien auch die Übernahme der Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder von geringem Einkommen beantragen diese Kostenübernahme beim Jobcenter. Bei Erhalt der übrigen Leistungen ist der Antrag im Familien- und Kinderservicebüro zu stellen.

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