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Geförderter Wohnungsbau

Baustein C der Wohnungsmarktstrategie

Auf dem grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage basierenden Wohnungsmarkt gibt es Teile der Bevölkerung, die besondere Ansprüche an Wohnraum haben (zum Beispiel Barrierefreiheit) oder die wegen ihrer Einkommenssituation und persönlichen Stellung auf besonders preiswerten Wohnraum angewiesen sind, der nicht oder nur unzureichend angeboten wird.

Baustein C 1: Zielgruppen der Versorgung mit öffentlich geförderten Wohnungsbau (Bedarf)

Grundsätzlich sind die Mietpreise für Wohnungen in Delmenhorst vergleichsweise günstig. Das Mietpreisniveau in Delmenhorst liegt aktuell im Landesdurchschnitt, aber deutlich unter dem der Nachbarstadt Bremen.

Durch die Bevölkerungszunahme hat im Segment des preisgünstigen Wohnraums die Nachfrage zugenommen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass rund 30 Prozent der Delmenhorster Haushalte auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl älterer Menschen wird vor allem die Nachfrage nach preiswerten barrierefreien Wohnungen steigen.

Im Rahmen des „Schlüssigen Konzeptes“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in Delmenhorst wurde im Jahr 2020 eine erste Bedarfsabschätzung der Nachfrage durch die Firma ALP vorgenommen. Dabei wurde die Nachfrage nach günstigem Mietraum über folgende Nachfragegruppen ermittelt:

  • Bedarfsgemeinschaften nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII
  • Wohngeldempfänger
  • Personen, die über Wohnberechtigungsscheine verfügen.
  • Haushalte, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Mit der Anlage C 1 ist das „Schlüssige Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in seinem aktuellen Stand beigefügt.

Baustein C 2: Bestand der öffentlich geförderten Wohnungen (Angebot)

Der Bestand an sozialem Wohnraum und die sonstigen Förderinstrumente zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte sind darzulegen, um die Nachfrage (C 1) das Angebot (C 2) vergleichend gegenüberstellen zu können.

Ergänzend zum Wohnungsmarktbericht (Baustein B) ist der Bestand an barrierefreien oder -armen Wohnungen in Form einer Bestandsaufnahme zu recherchieren. Ziel ist es, diese Darstellung des Bestandes im Jahr 2021 abzuschließen, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Baustein C 3: Orte für den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen (Lokalisierung)

Aus der Gegenüberstellung der Ergebnisse der Teilbausteine C 1 (Nachfrage) und C 2 (Angebot) ergibt sich das Erfordernis zum Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen. Nach den Anforderungen der NBank an ein Wohnraumversorgungskonzept ist seitens der Wohnraumförderstelle darzulegen, in welchen Lagen und Teilen des Stadtgebietes zusätzlich öffentlich geförderte Wohnungen als Neubau erstellt werden sollen.

Daher sind im Teilbaustein C 3 (Lokalisierung) die Orte in Delmenhorst darzulegen, die für den Bau von öffentlich gefördertem Wohnungsbau besonders gut geeignet sind.

Aus der Sichtweise der Stadtentwicklungsplanung kommen für mobilitätseingeschränkte Personen (häufig ältere Menschen) vor allem Orte mit einer guten Erreichbarkeit hinsichtlich der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie des öffentlichen Nahverkehrs infrage.

Darüber hinaus soll in allen Teilen des Stadtgebietes bezahlbarer Wohnraum angeboten werden. Damit soll einer Entmischung von Altersgruppen und sozialen Schichten entgegengewirkt werden, zumal im Delmenhorster Siedlungsgebiet durch die dezentrale Verteilung von Nahversorgungszentren (gemäß Zielen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes) weitgehend eine gute Versorgungsstruktur vorliegt.

Innerhalb der städtebaulichen Konzeption wird durch den Fachdienst Stadtplanung für neue Baugebiete geprüft, inwieweit der Neubau von öffentlich gefördertem Wohnraum sinnvoll ist.

Baustein C 4: Instrumente für den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen (Maßnahmen)

Für die Umsetzung der Ziele zur Schaffung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus kommen Instrumente unterschiedlichen Charaktere und unterschiedlicher Akteure in Betracht:

  • GSG (Wohnungsbaugesellschaft) als Investorin und Vermieterin von öffentlich gefördertem Wohnraum (soweit und sobald entsprechende finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind)
  • Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer Liegenschaften zum Zweck des Neubaus/Umbaus von öffentlich gefördertem Wohnraum durch genossenschaftliche und private Investoren
  • Städtebauliche Verträge mit privaten Investoren als Vermieter von öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Informationen und Bewerbung zur Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln für den Wohnungsbau
  • Unterstützung von Genossenschaften und Baugruppen/Wohngruppen bei der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum

Die Wohnraumförderstelle der Stadt Delmenhorst ist die erste Ansprechpartnerin zur Unterstützung und Beratung der Inanspruchnahme von Fördermitteln und damit zentrale Koordinierungsstelle. Für diese Aufgaben sind ausreichend finanzielle und personelle Kapazitäten bereit zu stellen, um die Aufgaben zu erfüllen.

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