Sprungmarken

Straßenausbau Syker Straße

Zu Straßenbaumaßnahmen, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierunggesetz (GVFG) bezuschusst werden können, hat der Rat der Stadt eine Prioritätenliste beschlossen. Demgemäß hat der Fachdienst Straßen- und Brückenbau den Auftrag erhalten, die entsprechenden Förderanträge für den Ausbau der Syker Straße zu stellen und die Baumaßnahme insgesamt in den Jahren 2021 bis 2026 abzuwickeln.

Der Terminplan mit der Auflistung der erforderlichen Schritte wurde in der Mitteilungsvorlage 19/53/011/MV-A vorgestellt.

Der Rat der Stadt hat gemäß Vorlage 20/53/001/BV-R beschlossen, dass die Baumaßnahme unter Erhalt nur der sieben im Baumgutachten als besonders erhaltenswürdig gekennzeichneten Eichen und unter Entnahme aller anderen Bäume durchgeführt werden soll.

Des Weiteren hat der Rat der Stadt gemäß Vorlage 20/53/016/BV-R beschlossen, dass die Baumaßnahme mit einer Fahrbahnbreite von 7,15 Metern im 1. und 2. BA ausgeführt wird. Von der Autobahnauffahrt bis vor die Einmündung Langenwischstraße kommen beidseitig der Fahrbahn gemeinsame Rad- und Gehwege zur Ausführung. Ab Einmündung Langenwischstraße bis Hoyersgraben kommen beidseitig der Fahrbahn Park- und Baumstreifen sowie baulich angelegte Radwege und separate Fußwege in den Nebenanlagen zur Ausführung.

Sämtliche Beschlüsse mit den begründenden Vorlagen gibt es hier.

Anliegerinformationsveranstaltung zum 1. Bauabschnitt

Auf der Basis der vollständig erfolgten politischen Beschlüsse für den Straßenausbau der Syker Straße wurde der Entwurf des 1. Bauabschnitts entwickelt. Die Anlieger des 1. Bauabschnitts wurden über den Planungsstand am 9. Juli 2020 im vollen Umfang informiert.

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.