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Beteiligungen Stadtplanung

Derzeit finden folgende Beteiligungen statt:


  • Schritt 1 - Vorentwurf und Erarbeitung eines ersten städtebaulichen Planentwurfs: Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beinhaltet die mit der Bebauungsplanung verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke. Er wird in der Regel durch den Verwaltungsausschuss der Stadt gefasst.
  • Schritt 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Mit dem ersten städtebaulichen Planentwurf wird die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt und ausdrücklich aufgefordert, sich über die Planinhalte zu informieren und sich dazu zu äußern. Die Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert. Die Meinung der Bürger und ihre Vorstellungen werden im Hinblick auf die Vereinbarkeit untereinander und mit der bisherigen Planung geprüft und abgewogen.
  • Schritt 3 - Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs: Der Entwurf stellt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgeschrittener Kenntnisse und etwaiger Fachplanung dar.
  • Schritt 4 - Öffentliche Auslegung: Der Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich an der städtebaulichen Planung zu beteiligen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden erneut geprüft und abgewogen. Sofern der Bebauungsplanentwurf als Folge daraus geändert wird, ist die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen.
  • Schritt 5 - Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplans: Am Ende des Aufstellungs- oder Änderungsverfahrens steht der Satzungsbeschluss des Rates, in dem über alle Eingaben abschließend entschieden und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
  • Schritt 6 - Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit.
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