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Baulückenkataster

Baustein D 1: Baulückenkataster

Unbebaute, erschlossene Wohnbaugrundstücke im Delmenhorster Stadtgebiet sind seit 2015 in einem Baulückenkataster erfasst. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind 745 potenzielle Wohnbaugrundstücke im gesamten Siedlungsbereich aufgeführt. Rund 150 der Baulücken sind mittlerweile bebaut.

Das Baulückenkataster beinhaltet eine Übersichtskarte sowie zu jeder Baulücke ein Datenblatt mit wesentlichen Informationen.

Was ist eine Baulücke?
Bei einer Baulücke handelt es sich um ein Grundstück, das nach geltendem Baurecht sofort mit einem Wohngebäude bebaubar ist.

Es kann sich bei den erfassten Baulücken sowohl um einzelne Flurstücke, als auch um Teile von (bebauten) Flurstücken handeln. Auch Hinterliegergrundstücke sind Bestandteil des Baulückenkatasters.

Datenschutz
Das Baulückenkataster beinhaltet ausschließlich grundstücksbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen nicht Bestandteil. Aus der Aufnahme in das Kataster entstehen für den Eigentümer keinerlei Verpflichtungen und kein Verkaufszwang. Es ist nicht bekannt, ob seitens der Eigentümer ein Bau- oder Verkaufsinteresse besteht.

Hinweise

  • Aus den Darstellungen können keine Genehmigungsansprüche abgeleitet werden.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Einsichtnahme
Beim Fachdienst Stadtplanung kann Einsicht genommen und Datenblätter oder auch die gesamte Datenbank erworben werden.

Die Kostenstaffelung basiert auf der Verwaltungskostensatzung und sieht vor, dass für die Herausgabe

  • für den privaten Gebrauch bis zu zehn Stück keine Gebühr erhoben wird.
  • Darüber hinaus liegen die Kosten bei 26 Euro pro Stück.
  • Für den sonstigen Gebrauch werden 26 Euro pro Stück erhoben.
  • Der Erwerb der gesamten Datei ist für 400 Euro möglich.
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