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B 212 neu

Aktuelles


Besuch in Hannover bringt neue Bewegung

Eine Delmenhorster Delegation mit Oberbürgermeister Patrick de La Lanne an der Spitze sowie Gutachter Dr. Joachim Hartlik (Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement) und Rechtsanwalt Peter Kremer hat am Mittwoch, 15. Januar 2014, in Hannover die Argumente für ein neues Raumordnungsverfahren zur B 212 neu vorgetragen.

Im zweistündigen Gespräch mit Vertretern des Niedersächsischen Wirtschafts- und Landwirtschaftsministeriums, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Hansestadt Bremen und der Gemeinde Ganderkesee hat die Stadt anhand eines Gutachtens dargelegt, dass die Südvariante der B 212 neu, also die landesplanerisch festgestellte Vorzugsvariante, ohne die Ortsumgehung Delmenhorst nicht realisiert werden kann.

„Sollte an der Planung festgehalten werden, wird die Stadt Delmenhorst gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss klagen“, sagt Oberbürgermeister de La Lanne. „Dafür gibt es einen breiten Konsens in der Politik.“

Zusammen mit der Delmenhorster Landtagsabgeordneten Annette Schwarz (CDU) und dem Landtagsabgeordneten Axel Brammer (SPD) sowie Martin Clausen und Uwe Kroll (Vertreter der „IG B 212 neu /Freies Deich- und Sandhausen“) wurde bekräftigt: Die Südvariante der B 212 neu kann aufgrund der Zusatzverkehre in Delmenhorst nicht alleine realisiert werden. Wird die Ortsumgehung einbezogen, ist wiederum das Ergebnis der Variantenwahl falsch. Die gravierenden Lärmauswirkungen auf Delmenhorster Wohngebiete erzeugen zudem einen Eingriff in die Planungshoheit der Stadt Delmenhorst; hiergegen würde die Stadt Delmenhorst Rechtsmittel einlegen.

Die Stadt Delmenhorst möchte ein langwieriges und quälendes Gerichtsverfahren möglichst vermeiden. Ziel ist vielmehr, dass die fachlich vollständige Betrachtung der Verkehrs- und Naturschutzbelange in die Planungen einbezogen wird. Die Argumente der Stadt sollen berücksichtigt, der Gesprächsprozess mit den Behörden und Ministerien fortgeführt werden.

„Wir haben alle Argumente gebündelt vorgetragen und nachgewiesen, dass in den bisherigen Planungen Fehler gemacht worden sind“, sagt de La Lanne. „Von uns wurde eine sachbezogene Gesamtbetrachtung der Region abgegeben, um verhärtete Fronten aufzulösen.“

Aus Sicht der Stadt Delmenhorst muss die Grundlage der Planungen zur B 212 neu ein Raumordnungsverfahren sein, das die aufgezeigten Probleme beachtet, die unterschiedlichen Trassenvarianten einer umfassenden Prüfung unterzieht und keine neuen Probleme verursacht.


Vortrag der Stadt Delmenhorst vor dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft am 15. Januar 2014 in Hannover

Einführung von Oberbürgermeister Patrick de La Lanne

"Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Jahr 2009 liegt die landesplanerische Feststellung für die B 212 n im Abschnitt Berne-Harmenhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen vor.

Die Trasse kreuzt die Landesstraße 875, also die Ausfallstraße aus Delmenhorst Richtung Norden, zwischen den Delmenhorster Ortsteilen Sandhausen und Deichhausen. Die von der Stadt Delmenhorst favorisierte Nordvariante, mit der der Ortsteil Nordhausen nördlich umfahren worden wäre, wurde im Raumordnungsverfahren abgelehnt.

Das Ziel der heutigen Veranstaltung ist der Nachweis, dass aufgrund der durch die B 212 n verursachten Verkehrsprobleme im Delmenhorster Norden an der Trassenführung südlich von Deichhausen nicht festgehalten werden kann. Wir werden Ihnen im Einzelnen aufzeigen, welche unbewältigten Verkehrsprobleme durch die B 212 n im Stadtgebiet von Delmenhorst entstehen. Wir werden weiter zeigen, dass es keine realistischen Möglichkeiten gibt, diese Verkehrsprobleme mit innerstädtischen Mitteln zu bewältigen.

Aufgrund der auch in der landesplanerischen Feststellung erkannten Verkehrsprobleme im Norden von Delmenhorst wurde zwischenzeitlich die Planung für eine Ortsumgehung von Delmenhorst in Angriff genommen. Wird diese Ortsumgehung realisiert, ändern sich jedoch die Kriterien für die Variantenwahl der B 212 n erheblich. Wir werden zeigen, dass eine gesonderte Betrachtung der B 212 n und der Ortsumgehung Delmenhorst nicht möglich ist, sondern dass die Auswirkungen beider Straßenbauvorhaben für die Variantenwahl nur zusammengenommen betrachtet werden können.

Dabei will ich an dieser Stelle Folgendes klarstellen: Die Stadt Delmenhorst spricht sich nicht für die Planung einer Ortsumgehung Delmenhorst aus. Wir respektieren die kritische Haltung der Gemeinde Ganderkesee. Wir zeigen Ihnen lediglich, dass bei Fortführung der Planung für die Ortsumgehung Delmenhorst die Variantenwahl der B 212 n falsch ist.

Wir zeigen schließlich, dass aufgrund neuerer Erkenntnisse die Variante der B 212 n südlich von Deichhausen in deutlich höherem Maß gegen striktes Naturschutzrecht verstößt, insbesondere aufgrund der Zerschneidung des EU-Vogelschutzgebiets Niedervieland.

Das Ergebnis unseres Vortrags wird sein:

Ein Festhalten der Planung an der B 212 n ohne Ortsumgehung Delmenhorst ist wegen der fehlenden Bewältigung der dadurch ausgelösten gravierenden Verkehrsprobleme in Delmenhorst nicht weiter möglich.

Sollte die Ortsumgehung Delmenhorst mit einbezogen werden, ist das Ergebnis der Variantenwahl falsch.

Die Stadt Delmenhorst nimmt keine eigene Planung vor. Wir beschränken uns darauf, zu verdeutlichen, welche Fehler in der bisherigen Planung vorliegen. Wie diese Fehler behoben werden, ist Sache der Planungsbehörde und nicht der Stadt.

Ich übergebe nunmehr an die von der Stadt beauftragten Fachleute."

Abschlussbemerkung von Oberbürgermeister Patrick de La Lanne

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihnen aufgezeigt, dass an der bisherigen Planung nicht festgehalten werden kann.

Wir haben gezeigt, dass die Südvariante der B 212 n, also die landesplanerisch festgestellte Vorzugsvariante, ohne die Ortsumgehung Delmenhorst nicht realisiert werden kann. Sollte an der Planung festgehalten werden, wird die Stadt Delmenhorst gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss klagen. Hierüber besteht Konsens über alle Parteigrenzen in Delmenhorst hinweg. Sie müssen außerdem mit Klagen von vier Enteignungsbetroffenen und von Naturschutzverbänden sowie voraussichtlich auch von den Anliegern an der Stedinger Straße/Stedinger Landstraße rechnen. Eine Fortführung der Planung wäre rechtlich also ein hohes Risiko.

Wird die Ortsumgehung Delmenhorst weitergeplant, ist das Ergebnis der Variantenwahl falsch. Die Trennung der Ortsteile Sandhausen und Deichhausen stellt ebenfalls einen Eingriff in die Planungshoheit der Stadt Delmenhorst dar, auch hiergegen würde die Stadt Delmenhorst Rechtsmittel einlegen. Da mit der Realisierung der Ortsumgehung Delmenhorst die Gründe für die Bevorzugung der Südvariante gegenüber der Nordvariante wegfallen, wären außerdem auch die zu erwartenden Klagen der Eigentumsbetroffenen und der Verbände aller Voraussicht nach erfolgreich.

Das Ziel der Stadt Delmenhorst ist jedoch nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung, die für alle Beteiligten langwierig und teuer ist. Mit dem heutigen Vortrag wollen wir erreichen, dass Sie sich der Planung vor dem Hintergrund der geänderten Umstände erneut annehmen. Aus Sicht der Stadt Delmenhorst muss Grundlage jedweder Planung der B 212 n, mit oder ohne Realisierung der Ortsumgehung Delmenhorst, ein Raumordnungsverfahren sein, das die von uns aufgezeigten Probleme aufnimmt und in dem die Trassenvarianten einer umfassenden Prüfung unterzogen werden."

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