Pressemitteilung – 4. April 2025
Osterfeuer lodern von Hasbergen bis Annenheide
Mit insgesamt acht Brauchtumsfeuern begehen verschiedene Nachbarschaften, Vereine und Verbände in diesem Jahr das Osterfest. Fünf Feuer werden am Sonnabend, 19. April entzündet, drei weitere am Ostersonntag, 20 April.
Die Feuer am Ostersonnabend brennen beim Ortslandvolkverband Delmenhorst (Albertusweg/Am Großen Meer), der Nachbargemeinschaft Hasbergen-Mitte (Zum Forthskamp), dem Kleingärtnerverein Deichhorst (Mittelplatz der Kleingartenanlage Deichhorst), der Nachbargemeinschaft Heidkrug (Neuenbrücker Weg 22) und dem Hasberger Kirchend (Zur Aue).
Am Ostersonntag folgen weitere Osterfeuer bei der Dorfgemeinschaft Mühlenende (Hasberger Dorfstraße 7), der Interessengemeinschaft Marschkämpe (Marschkämpe) und noch einmal dem Ortslandvolkverband Delmenhorst, aber an anderem Ort (Bei der Klenkerei 50).
Osterfeuer dürfen nach der „Verordnung der Stadt Delmenhorst über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Rahmen der Brauchtumspflege“ nur noch unter bestimmten Bedingungen veranstaltet werden. Private Osterfeuer sind nicht mit dem Begriff der Brauchtumspflege zu vereinbaren und deshalb unzulässig.
Zulässig ist ein Osterfeuer, wenn es innerhalb einer Gemeinschaft veranstaltet wird, beispielsweise von Vereinen. Das Abbrennen muss spätestens vier Wochen vorher angezeigt werden. Alle Auflagen zu Brauchtumsfeuern zum Schutz von Menschen und Umwelt finden sich auf der Internetseite der Stadt Delmenhorst unter www.delmenhorst.de/satzungen.
Nr. 103|25 – uw