Pressemitteilung – 3. April 2025
Katzen mit Freigang müssen kastriert werden
Die Tierheime sind ab dem Frühjahr oft überfüllt: Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen ist ein Problem. Um diesem vorzubeugen, weist der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen vor Beginn der Fortpflanzungszeit auf die Kastrationspflicht für Katzen hin.
Alle Katzenhalter müssen – sofern nicht bereits geschehen – sowohl die männlichen als auch die weiblichen „Freigänger“ kastrieren und kennzeichnen lassen. Der Fachdienst stellt jedoch immer wieder fest, dass einigen Katzenbesitzern die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Delmenhorst, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen, anscheinend nicht bekannt ist.
Dies hat zur Folge, dass in den Tierheimen kein Platz mehr ist oder die Tiere einfach von ihren Besitzern ausgesetzt und sich selbst überlassen werden, sodass sie sich unkontrolliert weiter vermehren können. Dies entspricht nicht dem Tierschutz und soll durch die Kastrationsverordnung vermieden werden.
Die Zahl der Kastrationen von Katzen hat zwar zugenommen, und durch das gleichzeitige Kennzeichnen der Tiere mittels Mikrochip können vermisste Tiere, soweit diese auch entsprechend registriert sind, wieder zu ihren Besitzern gelangen. Aber viele Tiere im Stadtgebiet bewegen sich weiterhin nicht kastriert auf „Freigang“ durch Gärten, Grünlagen oder Felder in Delmenhorst.
Aus diesem Grund weist der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen noch einmal dringend auf die Einhaltung der Kastrationsverordnung hin. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ein Verfahren nach sich ziehen und mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Ein Flyer mit Hinweisen und Pflichten für Katzenhalter kann unter www.delmenhorst.de/katzen eingesehen und heruntergeladen werden. Die entsprechende Kastrationsverordnung steht unter www.delmenhorst.de/satzungen zur Verfügung.
Nr. 101|25 – jef