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Pressemitteilung – 27. März 2023

Bewerbungen als Jugendschöffen erwünscht

Lust auf ein Ehrenamt? Und Interesse, an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitzuwirken? Für die neue Wahlperiode sucht die Stadt Delmenhorst weiterhin Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Bewerbungsschluss ist am 14. April.

Gesucht werden 52 Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendschöffenwahl. Frauen und Männer müssen zu gleichen Teilen vertreten sein. Die Amtszeit dauert fünf Jahre – vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Bewerben kann sich, wer zwischen 25 und 69 Jahren alt und straffrei ist, den Wohnsitz in Delmenhorst hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Außerdem müssen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden vom Arbeitgeber für die Sitzungstage freigestellt und haben für ihren Einsatz einen Anspruch auf eine Entschädigung für Verdienstausfälle, Zeitversäumnisse und Fahrtkosten.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen urteilen am Amtsgericht Delmenhorst oder am Landgericht Oldenburg gleichberechtigt mit Berufsrichtern über die Schuld oder Unschuld von Angeklagten zwischen 14 und 21 Jahren. Das Amt verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Entscheidungsfreude. Eine juristische Vorbildung ist nicht notwendig.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, etwa die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, sowie aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Vorschlagsliste, die später vom Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Delmenhorst beschlossen wird.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de und www.schoeffenwahl2023.de. Dort finden sich auch die Bewerbungsformulare.

Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl gehen an die Stadt Delmenhorst, Fachdienst Controlling und Allgemeines, Oldenburger Straße 9, 27753 Delmenhorst. Auskünfte gibt es telefonisch unter (04221) 99-2927 und per E-Mail an fb2controlling@ delmenhorst.de.


Nr. 99|23 – tif

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