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Pressemitteilung – 21. Februar 2023

Stadt sucht neue Schöffen und Jugendschöffen

Wer ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken möchte, kann sich jetzt bei der Stadt Delmenhorst melden. Für die neue Wahlperiode werden Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht. Bewerbungsschluss ist am 14. April.

Die Stadt sucht 86 Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffenwahl, für die Jugendschöffenwahl sind es 52. Frauen und Männer müssen zu gleichen Teilen vertreten sein. Die Amtszeit dauert fünf Jahre – vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Bewerben kann sich, wer zwischen 25 und 69 Jahre alt und straffrei ist, den Wohnsitz in Delmenhorst hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Jugendschöffinnen und -schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Deshalb müssen sie erzieherisch befähigt sowie in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffinnen und Schöffen urteilen am Amtsgericht und Landgericht gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und -richtern über die Schuld oder Unschuld von Angeklagten. Das Amt verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Entscheidungsfreude. Eine juristische Vorbildung ist nicht notwendig.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter würdigen Beweise, etwa die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht. Dabei bewerten sie Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden. Die Lebenserfahrung, die Schöffinnen und Schöffen mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Es steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschlagslisten, die später vom Jugendhilfeausschuss und vom Rat beschlossen werden. Wer zur Schöffin oder zum Schöffen berufen wird, entscheidet der Schöffenwahlausschuss.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de und www.schoeffenwahl2023.de. Dort finden sich auch die Bewerbungsformulare.

Fragen zur Schöffenwahl beantwortet der städtische Fachdienst Recht unter Telefon (04221) 99-2234 und per E-Mail an rechtdelmenhorstde. Interessenten richten ihre Bewerbung an die Stadt Delmenhorst, Fachdienst Recht, Rathausplatz 1, 27749 Delmenhorst.

Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl gehen an die Stadt Delmenhorst, Fachdienst Controlling und Allgemeines, Oldenburger Straße 9, 27753 Delmenhorst. Auskünfte gibt es telefonisch unter (04221) 99-2927 und per E-Mail an fb2controllingdelmenhorstde.


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