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Pressemitteilung – 31. Januar 2023

Laub richtig entsorgen

Erneut hat der städtische Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger vermehrt das auf den Grundstücken beziehungsweise Geh- oder Radwegen liegende Baumlaub auf öffentliche Grünflächen fegen. Das ist nicht erlaubt. Daher fordert der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz die Verursacher auf, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und das angefallene Laub von den Grünflächen zu entfernen.

„Anfallendes Laub vom Geh- oder Radweg auf die Grünflächen zu kehren, gefährdet nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern führt auch zu erheblichen Mehrkosten für die Beseitigung der illegalen Ablagerungen“, sagt Ute Rößler, Leiterin des Fachdienstes Stadtgrün und Naturschutz.

Anlieger sind nicht nur für die Reinigung von Geh- und Radwegen verantwortlich, sondern auch für die Entsorgung der dabei angefallenen Abfälle. Darüber hatte die Stadtverwaltung bereits im November 2022 informiert. Kommen Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht nach, stellt dies einen Verstoß gegen die Straßenreinigungsverordnung dar und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die planmäßige Laubaufnahme von den Straßenbegleitgrünflächen, die durch eine Vertragsfirma ausgeführt wird, erfolgte bereits Ende Oktober. „Wie in den Vorjahren wird das Laub nur einmalig mit dem letzten Rasenschnitt aufgenommen. Nachträgliche Laubablagerungen werden nicht entfernt“, sagt Rößler.


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