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Pressemitteilung – 9. Dezember 2022

Zuverlässigkeitsprüfung für Waffenbesitzer kostenpflichtig

Für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Inhaberinnen und Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse gilt seit dem Jahr 2021 eine Gebührenpflicht. Darauf weist der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen der Stadt Delmenhorst hin.

Das Waffenrecht sieht vor, dass Inhaberinnen und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden müssen. Dies betrifft vor allem Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer sowie Besitzerinnen und Besitzer von sogenannten kleinen Waffenscheinen.

Der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen überprüft die Zuverlässigkeit durch über eine Abfrage bei verschiedensten anderen Behörden, beispielsweise der Polizeidirektion und dem Verfassungsschutz.

Mit der Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und vom 23. September 2021 muss inzwischen für diese Überprüfung eine Gebühr zwischen 25 und 50 Euro erhoben werden. Der betroffene Personenkreis wird derzeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert.

Zudem weist der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen noch einmal darauf hin, dass Waffen, die nicht mehr benötigt werden, nach Terminvereinbarung kostenfrei abgegeben werden können. Die Waffen werden im Anschluss kostenfrei vernichtet. Nicht mehr benötigte Waffenscheine können ebenfalls nach Terminvereinbarung zurückgegeben werden.


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