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Pressemitteilung – 14. November 2022

Richtiges Heizen mit Holz

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für Brennholz um ein Vielfaches gestiegen. Daher weist der städtische Fachdienst Umwelt darauf hin, dass die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Kamine) zwingend einzuhalten sind. Grundsätzlich dürfen in den heimischen Kaminöfen nur Brennstoffe eingesetzt werden, die nach der Bauartzulassung des Herstellers für die jeweilige Anlage geeignet sind.

Gemäß der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die folgenden Brennstoffe für Kamine im privaten Haushalt zugelassen: naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, naturbelassenes nicht stückiges Holz wie Sägemehl, Grillholzkohle und Grillholzbriketts (DIN EN 1860), Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzkohlebriketts (DIN 51731), Holzpellets nach DIN-plus-Zertifizierungsprogramm „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP5“ (Ausgabe August 2007; aktuelle Version: DIN EN ISO 17225-2, Ausgabe September 2014, Klasse 1) oder andere Pellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität.

Luftgetrocknetes oder naturbelassenes Holz darf nur eingesetzt werden, wenn der Restfeuchtegehalt maximal 25 Prozent beträgt. Dieser Restfeuchtegehalt ist je nach Holzart nach ein bis drei Jahren Lagerzeit erreicht.

Generell nicht verbrannt werden dürfen Papier oder Pappe (außer in kleinen Mengen zum Anzünden), behandeltes Holz (etwa Europaletten, Gemüsekisten, Holzreste), behandelte Spanplatten, Sperrhölzer und Stroh.

Werden Kamine mit unzulässigen Brennstoffen betrieben, kann dies zu unvollständigen Verbrennungsprozessen führen. Diese bewirken einen erhöhten Ausstoß von gesundheits- und klimaschädlichen Stoffen. So können durch unvollständige Verbrennungsprozesse krebserregende, übel riechende, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oder teils hochtoxische Dioxine und Furane sowie klimaschädliche Stoffe wie giftiges Kohlenmonoxid, Methan und Lachgas entstehen.

Bevor Privatleute ihre Kamine zum Heizen einsetzen, sollten sie aus Klimaschutzgründen bedenken, dass jede Verfeuerung erhebliche Mengen an Feinstäuben emittiert und damit die Umwelt, den Menschen und das Klima belastet.

Weitere Informationen zum richtigen Heizen mit Holz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter www.bmuv.de/heizen-mit-holz.


Nr. 405|22 – tif

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