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Pressemitteilung – 21. September 2022

Vogelgrippe: Stadt richtet zusätzliche Überwachungszone ein

Auf einem landwirtschaftlichen Masthähnchenbetrieb im Ortsteil Neuenlande (Gemeinde Ganderkesee) nahe der Stadtgrenze von Delmenhorst ist am vergangenen Sonnabend, 17. September, der Ausbruch der sogenannten Vogelgrippe festgestellt worden. Der betroffene Bestand wurde bereits geräumt.

Unter Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurde eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten.

Auch rund 178 Geflügelhaltungen mit rund 3.184 Tieren auf dem Delmenhorster Stadtgebiet unterliegen der amtlichen Beobachtung. Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte sind in diesem Bereich verboten.

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Schutz aller Geflügelbestände alle Delmenhorster Geflügelhalter, die in einer Überwachungszone liegen, bis auf Weiteres verpflichtet sind, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung zu entnehmen. Die Überwachungszone vom 26. August dieses Jahres bleibt weiterhin bestehen.

Darüber hinaus erinnert der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen daran, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – der Stadtverwaltung per E-Mail an verbraucherschutzdelmenhorstde, unter Telefon (04221) 99-1234 oder per Fax an (04221) 99-1232 anzuzeigen.


Nr. 324|22 – tif

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