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Pressemitteilung – 26. August 2022

Geflügelpest: Delmenhorst teilweise Überwachungszone

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg wurde der Betrieb, in dem das hochansteckende Virus HPAI nachgewiesen worden ist, bereits geräumt.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. In einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Restriktionszone eingerichtet. Dort gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen.

Auch rund 59 Geflügelhaltungen mit rund 1.060 Tieren auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst unterliegen der amtlichen Beobachtung – es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten.

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Schutz aller Geflügelbestände alle Delmenhorster Geflügelhalter in der Überwachungszone bis auf Weiteres verpflichtet sind, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs HPAI zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung der Stadt zu entnehmen, die im Internet unter der Adresse www.delmenhorst.de/amtsblatt zu finden ist. Darüber hinaus wird daran erinnert, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswegen unter Telefon (04221) 99-1234, per E-Mail an verbraucherschutzdelmenhorstde oder per Fax an (04221) 99-1232 oder anzuzeigen.


Nr. 272|22 – tif

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