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Pressemitteilung – 10. August 2022

Zensus 2022: Stadt verschickt Erinnerungen

Für den Zensus 2022 sind seit Mitte Mai sogenannte Erhebungsbeauftragte im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Aktuell wartet die Delmenhorster Erhebungsstelle jedoch auf den Eingang weiterer Fragebögen und Daten von Personen, die ihrer Auskunftspflicht noch nicht nachgekommen sind. Deshalb sind jetzt die ersten Erinnerungsschreiben verschickt worden.

„Die Erhebungsbeauftragten wurden zumeist freundlich empfangen“, sagt Erhebungsstellenleiter Zeynal Kaya zum bisherigen Verlauf der Befragungen. „Insgesamt wurde an der Befragung in der Stadt Delmenhorst zahlreich teilgenommen. Wir hoffen, dass alle auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Delmenhorst ihrer Pflicht nachkommen.“

Der Zensus 2022 ist für die Stadt Delmenhorst wichtig, unter anderem um die genaue Einwohnerzahl zu ermitteln. Eine Auskunftsverweigerung würde der Stadt Delmenhorst schaden.

Die Auskunftspflichtigen haben nach Erhalt des Erinnerungsschreibens 14 Tage Zeit, ihre Angaben zu machen. Danach beginnt die Erhebungsstelle mit dem Versand von Heranziehungsbescheiden. Bei einer weiteren Verweigerung kann ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 600 Euro angedroht werden. Dieses Vorgehen gilt einheitlich für ganz Niedersachsen und ist gesetzlich geregelt.

Um den Zensus 2022 zum Wohle der Stadt Delmenhorst bestmöglich abwickeln zu können, hofft die Erhebungsstelle weiterhin auf die freundliche Mithilfe der Bevölkerung.

Bei Fragen ist die Delmenhorster Erhebungsstelle für den Zensus 2022 per E-Mail an zensus2022delmenhorstde und unter Telefon (04221) 6858842 zu erreichen.


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