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Pressemitteilung – 20. Januar 2022

Corona-Infizierte müssen Kontakte selbst informieren

Aufgrund der durch die Omikron-Variante hervorgerufenen sehr hohen Fallzahlen ist es für den Fachdienst Gesundheit aktuell nicht möglich, Corona-Infektionen und Kontaktpersonen innerhalb von 48 Stunden in der Stadt Delmenhorst nachzuverfolgen. Deshalb sind nachweislich infizierte Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis ab sofort verpflichtet, sich auch ohne Benachrichtigung vom städtischen Fachdienst Gesundheit unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben und das Gesundheitsamt sofort über die Kontaktpersonen zu informieren.

Die Stadtverwaltung hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die vorerst bis zum 28. Februar gültig ist. Mit dieser Allgemeinverfügung wird die Information der Kontaktpersonen erreicht, ohne dass es einer Ermittlung und direkten Ansprache vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Delmenhorst bedarf.

Hierbei müssen die Infizierten wahrheitsgemäß Vor- und Familienname der Kontaktpersonen, vollständige Anschrift, erreichbare Telefonnummer und – wenn vorhanden – E-Mail-Adresse angeben. Die Meldung hat per E-Mail an gesundheitdelmenhorstde zu erfolgen. Infizierte Personen haben zudem den ihnen bekannten Kontaktpersonen beziehungsweise deren Sorgeberechtigten oder Betreuern das Vorliegen des positiven Testergebnisses umgehend mitzuteilen. Der Fachdienst Gesundheit stellt vorerst – für die Dauer der Gültigkeit der Allgemeinverfügung – keine Quarantänebescheide mehr für Kontaktpersonen aus.

Infizierte Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis sind verpflichtet, sich unverzüglich für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolation zu begeben. Nach sieben Tagen ist ein „Freitesten“ mit negativem PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest möglich. Betroffene müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um die Isolation zu beenden oder einen Test zur Verkürzung der Isolation durchführen zu dürfen.

Die weiteren Pflichten im Rahmen der Niedersächsischen Absonderungsverordnung gelten für Infizierte und Kontaktpersonen auch unabhängig von einer persönlichen Benachrichtigung durch den städtischen Fachdienst Gesundheit.

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit müssen die Infektionsketten schnellstmöglich und wirkungsvoll unterbrochen werden. Daher ist es zielführend, die nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen in die Pflicht zu nehmen und damit zu beauftragen, die Kontaktpersonen gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt selbst zu ermitteln und die Kontaktpersonen über diesen Umstand und die zu beachtenden Maßnahmen zu informieren.

Der städtische Fachdienst Gesundheit nimmt weiterhin Kontakt zu den positiv PCR-Getesteten auf. Eine Zeitverzögerung wird durch die Verpflichtung zur selbstständigen Absonderung vermieden. Derzeit konzentriert sich der Fachdienst Gesundheit bei der Kontaktnachverfolgung auf Fälle, in denen es zu einer Ansteckung vieler Personen durch Einzelne gekommen sein könnte, und auf Fälle, an denen Personen mit einem besonders hohen Erkrankungsrisiko beteiligt gewesen sein könnten.

Weitere Informationen zur Absonderungsverordnung des Landes sowie zu den Quarantäne-Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen gibt es im Internet unter www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus-informationen-erkrankte-kontaktpersonen.php. Darüber hinausgehende Fragen werden per E-Mail an gesundheitdelmenhorstde beantwortet. Der Fachdienst Gesundheit bittet darum, sofern möglich, von telefonischen Rückfragen abzusehen.


Nr. 14|22 – tif

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