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Pressemitteilung – 28. Dezember 2021

Kein Silvesterfeuerwerk in der Innenstadt und am Bahnhof

In der Innenstadt und rund um den Bahnhof darf zum Jahreswechsel kein Feuerwerk gezündet werden. Ergänzend zum bundesweit geltenden Verkaufsverbot für „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2“, also zum Beispiel typische Silvesterknaller oder Raketen, hat die Stadt auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Allgemeinverfügung Orte festgelegt, an denen nicht nur das Abbrennen, sondern auch schon das Mitführen solchen Feuerwerks untersagt ist.

Der Verbotsbereich umfasst die gesamte Fußgängerzone einschließlich Rathausplatz, die Bahnhofstraße auch außerhalb der Fußgängerzone, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), das Gelände zwischen ZOB und Bahnhof, den Bahnhof selbst sowie auf dessen Nordseite das Gelände vom Eingang bis zur Weberstraße. Dort darf am 31. Dezember und am 1. Januar jeweils ganztägig kein Feuerwerk abgebrannt werden. Vom Silvesterabend, 21 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen, 7 Uhr, darf man entsprechende Gegenstände nicht einmal bei sich haben.

In dem bezeichneten Bereich halten sich erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel viele Gruppen auf. Durch das Feuerwerksverbot soll die Gruppenbildung vermieden werden und so auch die damit einhergehende Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken.

Laut Corona-Verordnung des Landes sind derzeit ohnehin nur Treffen von höchstens zehn gegen Corona geimpften oder von Covid-19 genesenen Menschen erlaubt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Ungeimpfte, die auch nicht innerhalb des vergangenen halben Jahres eine Infektion durchgemacht haben, dürfen sich sogar nur mit zwei weiteren Menschen aus einem anderem Haushalt treffen.


Nr. 387|21 – tif

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