Sprungmarken

Pressemitteilung - 1. Dezember 2021

Stadtverwaltung führt 3G-Regel für Besucher ein

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat die Stadtverwaltung für ihre Gebäude zu Mittwoch, 1. Dezember, die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher müssen seit dem heutigen Mittwoch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.

Bei den städtischen Gebäuden ist seit dem 1. Dezember nur eine Eingangstür geöffnet. Besuche sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung müssen die Einhaltung der 3G-Regel vor Einlass kontrollieren.

Sie überprüfen also, ob die Besucher vollständig geimpft (Nachweis durch Impfausweis oder Impfzertifikat; seit der zweiten Impfung sind mindestens zwei Wochen vergangen), genesen (Nachweis durch einen mindestens 28 Tage alten und maximal sechs Monate zurückliegenden PCR-Test) oder negativ getestet (Nachweis durch einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test) sind. Außerdem müssen alle Besucher ihren Personalausweis vorzeigen. Nur dann dürfen sie Zugang erhalten.

Die Stadt Delmenhorst hat auf ihrer Internetseite eine Testbescheinigung des Landes Niedersachsen für Arbeitgeber, die regionale Wirtschaft, Veranstalter und weitere Interessierte zum Download bereitgestellt.


Nr. 356|21 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.