Sprungmarken

Pressemitteilung - 22. September 2021

Neue Corona-Regeln für Kultur in Delmenhorst

Die Stadt Delmenhorst möchte das kulturelle Leben wiederbeleben und den Bürgern sowie auch den Künstlern möglichst viele kulturelle Angebote ermöglichen. Deshalb setzt sie die sogenannte 2G-Regelung (Genesene und Geimpfte) um und kann somit auf Abstandsvorgaben und die Maskenpflicht verzichten. Diese Möglichkeit ist Veranstaltern und Betreibern von Einrichtungen mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gegeben, die am 22. September in Kraft getreten ist.

Die 2G-Regelung gilt ab sofort bei allen Veranstaltungen der städtischen Kultureinrichtungen. Alle Besucher werden gebeten, einen Nachweis über eine Corona-Impfung beziehungsweise die Genesung von einer Infektion mit dem Virus bereitzuhalten. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Personen unter 18 Jahren sowie Personen mit nachweislicher medizinischer Kontraindikation, die nicht geimpft werden dürfen. Diese Personengruppe (Ü18) muss in diesem Fall einen Testnachweis mitbringen. Die Kontaktdaten werden weiterhin erfasst.

Diese Regelungen gelten auch für die bevorstehende Öffnung des Theaters „Kleines Haus“, unabhängig vom jeweiligen Veranstalter. Dadurch kann die Theatersaison mit vollem Platzangebot beginnen.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes gilt zunächst bis zum 10. November.


Nr. 244|21 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.