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Pressemitteilung - 16. September 2021

OB-Stichwahl auch per Briefwahl möglich

Neben der Bundestagswahl findet am Sonntag, 26. September, auch die Stichwahl zur neuen Oberbürgermeisterin der Stadt Delmenhorst statt. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch dafür wieder per Briefwahl abgeben. Das städtische Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass nur Wahlberechtigte einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und Übersendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl stellen müssen, sofern sie bei der Oberbürgermeisterwahl am 12. September nicht per Briefwahl abgestimmt haben.

Für die Briefwahl kann der Online-Wahlscheinantrag ausgefüllt werden. Der Online-Wahlscheinantrag ist im Internet oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abrufbar. Nach dem Absenden des Antrags erhalten die Wahlberechtigten eine E-Mail, die den Eingang des Wahlscheinantrags bestätigt. Die Briefwahlunterlagen werden unverzüglich versendet.

Für persönliche Besuche im Briefwahlbüro im Multifunktionsraum des City-Centers, Lange Straße 1a (Eingang über die Marktstraße), wird um Anmeldung gebeten. Im Internet unter https://termine.delmenhorst.de können Bürgerinnen und Bürger einen Termin vereinbaren, um Briefwahlunterlagen für die Stichwahl im Briefwahlbüro persönlich zu beantragen, abzuholen oder direkt auszufüllen.

Wichtig ist: Wer bei der Oberbürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag, 12. September, bereits per Briefwahl abgestimmt hat, bekommt für die Stichwahl am 26. September automatisch die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt. Ein erneuter Antrag ist in diesem Fall also nicht erforderlich.

Zur Klärung von Einzelfragen – nicht für Wahlscheinanträge – ist das Briefwahlbüro der Stadt Delmenhorst unter den Telefonnummern (04221) 99-2360, -2361, -1953 und -1954 erreichbar.


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