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Pressemitteilung - 16. Mai 2021

Stadt erinnert: Minigolfanlage geschlossen

Die Stadtverwaltung macht noch einmal darauf aufmerksam, dass der Betrieb der Minigolfanlage in der Graft Corona-bedingt nicht erlaubt ist. Für die Stadt Delmenhorst gelten die Regelungen der „Bundes-Notbremse“ seit dem 24. April.

„Weil die Bundesregeln zur sogenannten Notbremse leider nicht eingehalten wurden, war der Ordnungsdienst der Stadt Delmenhorst gestern gezwungen, die Minigolfanlage zu schließen“, sagt Timo Frers, Pressesprecher der Stadtverwaltung Delmenhorst.

Die Minigolfanlage in der Graft hat den Charakter einer Freizeiteinrichtung und nicht einer Vereinssportanlage; die Öffnung von Freizeiteinrichtungen ist nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) untersagt. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, nicht vergeblich zur Minigolfanlage zu gehen.

Am Sonntag, 16. Mai, hat das Robert-Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Delmenhorst mit 91,5 angegeben. Der Wert liegt damit erstmals seit Mitte April wieder unter 100. Erst wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 (beziehungsweise 165) gesunken ist, treten – nach einer entsprechenden Bekanntmachung der Stadt – die Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ außer Kraft und es gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.


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