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Pressemitteilung - 24. März 2021

Brut- und Setzzeit: Hunde müssen ab 1. April an die Leine

Der städtische Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie frei zugänglichen Grünanlagen anzuleinen. Einen freien Auslauf bietet zum Beispiel die ganzjährig zur Verfügung stehende Hundefreilauffläche „Im Delmegrund“.

Neben der Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit bittet der Fachdienst auch die Katzenbesitzer um Rücksicht. Insbesondere junge Vögel, die als Nestflüchter am Boden hocken, fliegen nicht sofort und werden von ihren Elternvögeln beobachtet. Daher wird darum gebeten, Katzen – wenn möglich – zurückzuhalten, um Jungvögel zu schützen.

Außerdem macht die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes noch bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Diese Orte sind in dieser Zeit Lebensräume vieler Vogelarten.


Nr. 60|21 - msr

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