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Pressemitteilung - 15. März 2021

Stopp von AstraZeneca führt zu kurzfristigen Impf-Absagen

Das für Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut hat am heutigen Montag empfohlen, vorerst nicht mehr mit dem Vakzin von AstraZeneca gegen das Coronavirus zu impfen. Dadurch kommt es auch im Corona-Impfzentrum Delmenhorst zu kurzfristigen Terminänderungen.

Grund für die Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts ist eine auffällige Häufung bestimmter Thrombosen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff AstraZeneca. Bis zum Abschluss der Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) werden die Impfungen mit diesem Impfstoff daher in Deutschland ausgesetzt.

Die Entscheidung betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen. Auch das Impfzentrum Delmenhorst muss deshalb kurzfristig bereits vergebene Termine wieder absagen. Termine für Impfungen mit den anderen zugelassenen Impfstoffen bleiben dagegen bestehen. Von den Absagen sind nur Menschen betroffen, die aus beruflichen Gründen eine Impfung erhalten sollen. Sie werden alle per E-Mail über die Absage und den weiteren Fortgang informiert.

Insgesamt hat sich der Betrieb im Corona-Impfzentrum Delmenhorst in den vergangenen Wochen gut eingespielt. Die Impfwilligen können dabei selbst einen Teil zum reibungslosen Ablauf beitragen, sodass sich ihr zeitlicher Aufwand für die Corona-Schutzimpfung in Grenzen hält.

Wichtig ist insbesondere, schriftliche Unterlagen wie Impfbuch und – soweit vorhanden – Medikamentenplan mitzubringen. Die Impfwilligen können außerdem einen Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits in Ruhe zu Hause durchlesen und ausfüllen. Er kann im Internet von der Seite www.delmenhorst.de/corona-impfzentrum heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort findet sich darüber hinaus auch ein Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung.

Damit es im Wartebereich nicht zu voll wird, sollten die Impfwilligen nicht überpünktlich kommen. Mehr als zehn Minuten vor dem angesetzten Termin sollten vermieden werden.

Aktuell macht das Land Niedersachsen nach und nach auch der zweiten Gruppe mit hoher Priorität ein Impfangebot. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem alle Menschen ab 70 Jahren. Darüber hinaus haben auch Menschen mit besonderen Erkrankungen (etwa Demenz, geistige Behinderung, Krebs, Diabetes) oder in besonderen Lebenslagen (etwa enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen) und Personal in bestimmten Einrichtungen (etwa Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko sowie Personen, die in der Kinderbetreuung oder in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind) hohe Priorität.

Das Land schreibt die Menschen ab 70 Jahren nach Jahrgängen gestaffelt an. Anmeldungen zur Impfung sind unabhängig vom Erhalt des Briefs unter Telefon (0800) 9988665 (montags bis sonnabends von 8 bis 20 Uhr) oder im Internet auf www.impfportal-niedersachsen.de möglich.

Wer aus medizinischen Gründen zur zweiten Gruppe gehört, muss zur Impfung ein entsprechendes Attest mitbringen. Menschen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit in der ersten oder zweiten Gruppe eingestuft sind und noch kein Impfangebot über den Arbeitgeber erhalten haben, können sich ebenfalls über das Impfportal anmelden. Beim Termin ist dann eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

Auch wenn sich jetzt schon die zweite Gruppe anmelden kann, werden übrigens erst noch die Menschen aus der ersten Gruppe geimpft, die bereits auf der Warteliste stehen. Wer zur ersten Gruppe gehört und sich bislang noch nicht angemeldet hat, kann dies außerdem weiterhin tun.


Nr. 46|21 - msr

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