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Pressemitteilung - 22. Januar 2021

Vogelgrippe: Teile der Stadt werden neues Beobachtungsgebiet

Auf einem landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg ist am gestrigen Donnerstag, 21. Januar, erneut die sogenannte Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe amtlich festgestellt worden.

Aus diesem Grund hebt die Stadt Delmenhorst das am 22. Dezember vergangenen Jahres bekannt gegebene Beobachtungsgebiet zum morgigen Sonnabend, 23. Januar, auf. Zeitgleich wird ein neues Geflügelpest-Beobachtungsgebiet eingerichtet und ab morgen für mindestens 30 Tage angeordnet.

Im Stadtgebiet liegen elf Geflügelhaltungen mit circa 175 Tieren in einem Radius von zehn Kilometern um den aktuellen Ausbruchsbetrieb. Sie unterliegen somit der amtlichen Beobachtung. Für die Betriebe gilt eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Die betroffenen Tierhalter werden vom Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen der Stadt Delmenhorst entsprechend informiert. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten. Das Beobachtungsgebiet wird an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet.

Alle Delmenhorster Geflügelhalter sind nach wie vor verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Nähere Informationen sind den Allgemeinverfügungen der Stadt Delmenhorst zu entnehmen. Sie sind auf der Internetseite bei den Amtlichen Bekanntmachungen abrufbar. Auf der in der Allgemeinverfügung veröffentlichten Karte können Tierhalter erkennen, ob ihre Geflügelhaltung im Beobachtungsgebiet liegt.


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