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Pressemitteilung - 20. Januar 2021

Bedürftige erhalten Zuschuss zu Verhütungsmitteln

Für Verhütungsmittel können Erwachsene ab 22 Jahren, die Sozialleistungen beziehen, auch in diesem Jahr einen finanziellen Zuschuss der Stadt Delmenhorst erhalten. Diese freiwillige Leistung ergänzt den Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen, der nur bis zum 21. Lebensjahr besteht.

Wer Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen bezieht und mindestens 22 Jahre alt ist, kann den Zuschuss für alle ärztlich verordneten Verhütungsmittel beantragen. Dazu gehören zum Beispiel die Pille, die Spirale oder auch eine Sterilisation.

Pro Person übernimmt die Stadt die Hälfte der Kosten. Maximal beträgt der Zuschuss 100 Euro pro Jahr. Für längerfristig wirkende Verhütungsmethoden kann der Höchstbetrag für drei Jahre auf einmal gezahlt werden, also bis zu 300 Euro. Zu diesen Methoden zählen beispielsweise die Sterilisation bei Frauen oder Männern, die Spirale oder ein Hormonimplantat.

Anträge können im städtischen Fachdienst Soziale Leistungen gestellt werden. Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wird gebeten, zunächst telefonisch unter (04221) 99-2545 Kontakt aufzunehmen.

Vorgelegt werden müssen ein aktueller Leistungsbescheid des Jobcenters, das ärztliche Rezept und die Kaufquittung der Apotheke. Ein Rechtsanspruch auf diese städtische Leistung besteht nicht.

Für Frauen und Paare, die soziale Leistungen beziehen, will die Stadt mit dem Angebot eine verantwortungsbewusste Verhütung erleichtern, um gegebenenfalls eine nicht gewünschte Schwangerschaft zu vermeiden. „Wie in Delmenhorst unterstützen viele Kommunen hier mit freiwilligen Zuschussmodellen“, sagt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann. „Denn nach wie vor existiert bundesweit keine einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln.“ Im Jahr 2020 wurde der Zuschuss in Delmenhorst 51-mal in Anspruch genommen.

Für junge Menschen bis 21 Jahre, die Sozialleistungen erhalten, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütung. Alle Leistungsbeziehenden ab 22 Jahren müssen hingegen ihre Ausgaben für Verhütung aus dem für Gesundheitskosten vorgesehenen Betrag des monatlichen Regelsatzes bestreiten. Das ist ihnen wegen des eng bemessenen Satzes häufig nicht möglich. Bei längerfristig wirkenden Verhütungsmethoden mit höheren Kosten ist auch ein planmäßiges Ansparen dafür kaum zu realisieren.

Beratungsstellen wie Pro Familia berichten daher immer wieder von ungewollt Schwangeren, die sich eine sichere Verhütung nicht leisten konnten. Laut Bundesfrauenministerium belegen Studien, dass jede zweite Sozialleistungsbezieherin mit ihrem Verhütungsverhalten unzufrieden ist und dieses ändern würde, wenn die Mittel kostenfrei zugänglich wären.


Nr. 10|21 - Gleichstellungsstelle der Stadt Delmenhorst

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